Digital Reaction Force (VDRF Group) • Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Tino Hermann Hohenstein (Digital Reaction Force / VDRF Group) und ihren B2B-Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (B2B).
(3) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Bereitstellung autonomer digitaler Einsatzkräfte zur Abwicklung definierter Arbeitsprozesse in den Systemen des Kunden.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote der VDRF Group sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder Bereitstellung des Agenten zustande.
§ 3 Systemintegrität & Zero-Tolerance-Policy
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Systeme ausschließlich für die vereinbarten geschäftlichen Zwecke zu nutzen.
(2) Versuchte Systemmanipulationen (Prompt Injections, Jailbreak-Versuche, Auslesen von System-Prompts) sind strengstens untersagt.
(3) Bei schuldhaften Verstößen ist die VDRF Group zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Einsatzes berechtigt. In diesem Fall verfällt die vereinbarte und im Voraus entrichtete Setup-Gebühr (10 % des Auftragsvolumens) vollständig als Aufwandsentschädigung für die erbrachte Bereitstellung und Sicherungsmaßnahmen. Unberührt bleibt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes sowie ein dauerhaftes Blacklisting des Kunden.
§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
Es gelten die vereinbarten Netto-Preise zzgl. gesetzlicher USt. Die Abrechnung folgt einem Hybrid-Modell: Eine Setup-Gebühr in Höhe von 10 % des Auftragsvolumens wird vorab fällig, das Hauptentgelt nach erfolgreicher Bereitstellung/Lieferung. Rechnungen sind sofort nach Fälligkeit zahlbar. Abrechnung erfolgt via Banküberweisung oder Stripe.
§ 5 Datenlöschung, Amnesie-Garantie & Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO (inkl. AVV nach Art. 28 DSGVO).
(2) Inbound-Daten werden vertraglich garantiert NICHT für das Training von KI-Modellen verwendet (Paid Tier Commercial API).
(3) Nach Einsatzende werden alle temporären Daten auf lokalen Ausführungsumgebungen unwiderruflich nach DoD 5220.22-M Standard (3-Pass Shredding) gelöscht.
§ 6 Mitwirkungspflichten & Rules of Engagement
(1) Der Kunde stellt die für den Einsatz erforderlichen System-Zugänge und Arbeitsumgebungen rechtzeitig bereit. Sensible Freigaben unterliegen dem Human-in-the-Loop-Prinzip (HitL).
(2) Die für den spezifischen Einsatz definierten 'Rules of Engagement' (RoE / Einsatzparameter) bilden einen zwingenden, ergänzenden und verbindlichen Vertragsbestandteil.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Die VDRF Group haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (Stendal / Wust-Fischbeck).