Digital Reaction Force (VDRF Group) • Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Tino Hermann Hohenstein (Digital Reaction Force / VDRF Group) und ihren B2B-Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (B2B).
(3) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Bereitstellung autonomer digitaler Einsatzkräfte zur Abwicklung definierter Arbeitsprozesse in den Systemen des Kunden.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote der VDRF Group sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder Bereitstellung des Agenten zustande.
§ 3 Systemintegrität & Zero-Tolerance-Policy
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Systeme ausschließlich für die vereinbarten geschäftlichen Zwecke zu nutzen.
(2) Versuchte Systemmanipulationen (Prompt Injections, Jailbreak-Versuche, Auslesen von System-Prompts) sind strengstens untersagt.
(3) Bei Verstößen ist die VDRF Group berechtigt, den Einsatz sofort fristlos abzubrechen. Die Vergütung verfällt vollständig als Vertragsstrafe/Schadensersatz. Es erfolgt ein dauerhaftes Blacklisting.
§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
Es gelten die vereinbarten Netto-Preise zzgl. gesetzlicher USt. Rechnungen sind sofort nach Fälligkeit zahlbar. Abrechnung erfolgt via Banküberweisung oder Stripe.
§ 5 Datenlöschung, Amnesie-Garantie & Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO (inkl. AVV nach Art. 28 DSGVO).
(2) Inbound-Daten werden vertraglich garantiert NICHT für das Training von KI-Modellen verwendet (Paid Tier Commercial API).
(3) Nach Einsatzende werden alle temporären Daten auf lokalen Ausführungsumgebungen unwiderruflich nach DoD 5220.22-M Standard (3-Pass Shredding) gelöscht.
§ 6 Mitwirkungspflichten
Der Kunde stellt erforderliche System-Zugänge bereit. Sensible Freigaben unterliegen dem Human-in-the-Loop-Prinzip (HitL).
§ 7 Haftungsbeschränkung
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters (Stendal / Wust-Fischbeck).